EUROVILLE
Jugend- und Sporthotel

Infos

Tagen, feiern und die Möglichkeit zu übernachten – alles unter einem Dach. Unweit der malerischen Altstadt und der UNESCO-Welterbestätte Naumburger Dom, idyllisch neben einem Waldstück gelegen, bietet das Euroville Jugend- und Sporthotel die besten Bedingungen für eine erfolgreiche Tagung oder unvergessliche Feier in entspannter und ungestörter Atmosphäre. Von Workshops im kleinen Teilnehmerkreis, über Kongresse mit 1.000 Gästen, bis zu Kindergeburtstagen, Klassentreffen oder Familienfeiern, unsere sieben modernen Veranstaltungsräume (30 bis 200 m2) bieten Platz für bis zu 120 Personen und werden individuell nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen ausgestattet. Die 3-Felder-Sporthalle mit Spezialfußboden und flexiblen Bühnenelementen steht für größere Events zur Verfügung.

Mit gefülltem Magen tagt und feiert es sich besser: Je nach Event haben Sie die Wahl aus verschiedenen Tagungspauschalen, individueller Tagungsverpflegung, sowie festlichen Buffet-Vorschlägen mit köstlichen Speisen oder Grillpaketen für einen gemütlichen Abend in unserer Grillhütte.

In unserem Bistro bieten wir Montag bis Samstag von 15.00 bis 22.00 Uhr Snacks und Fingerfood für Groß und Klein sowie ganztägig Eis, kalte und heiße Getränke an. An den Wochenenden bewirten wir unsere Gäste mit regionalen Getränken und ausgewählten Speiseangeboten.

Für Ihre Anreise stehen auf dem Gelände kostenfreie Parkplätze für PKW und Busse in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Direkt vor dem Euroville befindet sich eine Bushaltestelle, so dass Sie auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln bequem anreisen können.

Sie planen eine mehrtägige Tagung oder möchten nach Ihrer gelungenen Feier nicht mehr die Heimreise antreten?  In unseren hell und freundlich ausgestatteten Zimmern können Ihre Gäste und Teilnehmer bequem übernachten, sodass sie sich ganz auf die Veranstaltung konzentrieren und anschließend entspannt in den Tag starten können.

Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie gern bei der Planung und Durchführung Ihrer Veranstaltung und stehen Ihnen mit wertvollen Tipps zur Seite.

Füllen Sie einfach unser Anfrageformular aus, den Rest übernehmen wir für Sie!

Für Ihre gelungene Veranstaltung bieten wir

  • sieben modern ausgestattete Veranstaltungsräume inkl. Standard-Tagungstechnik (Flipchart, Leinwand, Pinnwand, teilw. mit Verdunklung) | 30 bis 200 m² für bis zu 120 Personen
  • 3-Felder-Sporthalle mit Spezialfußboden und flexiblen Bühnenelementen für Großevents
  • große Auswahl an Verpflegungsleistungen (Tagungspauschalen sowie individuelle Tagungsverpflegung, Buffets, Grillpakete, Bistro etc.)
  • großzügiges Gelände zum Entspannen und Verweilen
  • kostenfreie PKW- und Busparkplätze
  • kostenfreies W-LAN
  • umfangreiches Sport- und Freizeitangebot
  • optional: Übernachtung in Einzel,- Zweibett,- oder Vierbettzimmern mit Du/WC (inkl. Bettwäsche und Handtücher | Zwischenreinigung auf Nachfrage gegen Gebühr) inkl. reichhaltigem Frühstücksbuffet mit Getränken

Die Stadt Naumburg erhebt einen Gästebeitrag in Höhe 2,40 € pro Person/Übernachtung, dieser Beitrag ist noch nicht in unseren Preisen enthalten und wird separat abgerechnet.

Vom Gästebeitrag sind befreit:

  1. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (also ab den 16. Geburtstag)
  2. Personen, die sich zur Berufsausübung, Ausbildung oder Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes im Erhebungsgebiet aufhalten sowie Teilnehmer an beruflichen Tagungen, beruflichen Lehrgängen und beruflichen Fortbildungen
  3. Verwandte, Besucher oder Gäste von Personen, die ihre Hauptwohnung im Erhebungsgebiet haben, wenn diese ohne Entgelt oder Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden
  4. Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 % gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises – sowie deren Begleitpersonen, wenn diese laut Ausweis erforderlich sind
  5. Teilnehmer von Klassenfahrten, Schulfahrten, Trainingslagern und Probelagern in Kinder- und Jugendübernachtungsstätten sowie deren Aufsichtspersonen
  6. Trainer und Aufsichtspersonen von Kinder- und Jugendgruppen
  7. Inhaber einer Zweitwohnung im Erhebungsgebiet
  8. Patienten und deren Begleitpersonen von Kliniken, die Betten als Akutkrankenhaus vorhalten