EUROVILLE
Jugend- und Sporthotel

AGB's

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen des Euroville Jugend- und Sporthotel.

(2) Die Unter- oder Weitervermittlung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Euroville Jugend- und Sporthotel, wobei §540 Abs.1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

(3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Euroville Jugend- und Sporthotel zustande. Dem Euroville Jugend- und Sporthotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

(2) Vertragspartner sind das Euroville Jugend- und Sporthotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Euroville Jugend- und Sporthotel als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Euroville Jugend- und Sporthotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

(3) Alle Ansprüche gegen das Euroville Jugend- und Sporthotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des §199 Abs.1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Euroville Jugend- und Sporthotel beruhen.                

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung, Gebühren

(1) Das Euroville Jugend- und Sporthotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Euroville Jugend- und Sporthotel zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Euroville Jugend- und Sporthotel Dritte.

(3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gesetzlich gültige Mehrwertsteuer ein.

Erhöht sich die Mehrwertsteuer, so kann der vertraglich vereinbarte Preis auf die Erhöhung angepasst werden.

(4) Die Preise können vom Euroville Jugend- und Sporthotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, Leistung des Euroville Jugend- und Sporthotel oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Euroville Jugend- und Sporthotel dem zustimmt.

(5) Rechnungen des Euroville Jugend- und Sporthotel ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Das Euroville Jugend- und Sporthotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Euroville Jugend- und Sporthotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Das Euroville Jugend- und Sporthotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(6) Das Euroville Jugend- und Sporthotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Sofern vertraglich nicht anders vereinbart gelten die folgenden Zahlungsfristen:

  • 30 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 60 % des Reisepreises fällig
  • Restzahlung am Tag der Abreise direkt im Beherbergungsbetrieb

 

(6.1) Veranstaltungen:

Das Euroville Jugend- und Sporthotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Feiern, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Sofern vertraglich nicht anders vereinbart gelten die folgenden Zahlungsfristen:

  • 6 Monate vor Anreise ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Veranstaltungspreises fällig (außer Getränke nach Verzehr)
  • Restzahlung am Tag der Abreise direkt im Beherbergungsbetrieb


Leistet der Kunde die Anzahlung und/ oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist das Euroville Jugend- und Sporthotel berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

Bei einer Buchung innerhalb von 21 Tagen vor Anreise ist die Zahlung von 50% des Gesamtpreises sofort nach Zugang der Reisebestätigung fällig.

(7) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber dem Euroville Jugend- und Sporthotel aufrechnen oder mindern.

(8) Zahlung auf Rechnung ist nur gegen Vorlage einer Kostenübernahme möglich.

(9) Mögliche Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden.

(10) Für Rücklastschriften belasten wir Ihr Konto mit 25 €.

§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung), Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Euroville Jugend- und Sporthotel

(1) Stornobedingungen:

Soweit im Vertrag nicht gesondert vereinbart, gelten folgende Stornobedingungen:

Bei Gruppen ab 8 Personen, Individualreisenden, Sportvereinen, Schulklassen und Feriencamps fallen die folgenden Stornozahlungen an:

  • bis 12 Wochen vor Anreise kostenfreie Stornierung möglich
  • bis 8 Wochen vor Anreise 50% des vereinbarten Gesamtpreises
  • bis 7 Tage vor Anreise 75% des vereinbarten Gesamtpreises
  • ab dem 6. Tag vor Anreise 90% des vereinbarten Gesamtpreises
  • Nichtanreise ohne vorherige Bekanntgabe 100% des vereinbarten Gesamtpreise

 

Bei Individualreisenden bis 6 Personen fallen folgende Stornozahlungen an:

  • Bis 18.00 Uhr zwei Tage vor Anreise kann die Buchung kostenlos storniert werden. Bei späterer Stornierung werden 100% der Kosten für die erste Nacht fällig. Bei Nichtanreise werden 100% der Kosten für die Buchung fällig. Dies gilt auch für kurzfristige Buchungen innerhalb von 2 Tagen vor Anreise.
  • Wurden Rabatte, Specials oder Sonderangebote über Onlinebuchungs-Portale gebucht, sind diese nicht stornierbar.

 

(1.1) Veranstaltungen

Für Veranstaltungen fallen folgende Stornokosten an:

  • bis 25 Wochen vor Anreise kostenfreie Stornierung möglich
  • ab 24 Wochen vor Anreise 80 % des vereinbarten Gesamtpreisen

 

(2) Ein Rücktritt des Kunden vom mit dem Euroville Jugend- und Sporthotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Form und der schriftlichen Zustimmung des Euroville Jugend- und Sporthotel. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Euroville Jugend- und Sporthotel zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ihm ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

(3) Sofern zwischen dem Euroville Jugend- und Sporthotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Euroville Jugend- und Sporthotel auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Euroville Jugend- und Sporthotel ausübt.

(4) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Euroville Jugend- und Sporthotel die Einnahme aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

(5) Dem Euroville Jugend- und Sporthotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

§ 5 Rücktritt des Euroville Jugend- und Sporthotel

(1) Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Euroville Jugend- und Sporthotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Euroville Jugend- und Sporthotel auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

(2) Wird eine vereinbarte oder gemäß §3 Abs. 6 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Euroville Jugend- und Sporthotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Euroville Jugend- und Sporthotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Euroville Jugend- und Sporthotel steht es frei danach eine Stornorechnung gemäß § 4 Abs. 1 zu stellen.

(3) Ferner ist das Euroville Jugend- und Sporthotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Euroville Jugend- und Sporthotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
  • das Euroville Jugend- und Sporthotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Euroville Jugend- und Sporthotel in der Öffentlichkeit beeinträchtigen kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Euroville Jugend- und Sporthotel zuzurechnen ist;
  • ein Verstoß gegen §1 Abs. 2 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben ist.

(4) Bei berechtigtem Rücktritt des Euroville Jugend- und Sporthotel entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

§ 6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

(1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

(2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetags zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

(3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Euroville Jugend- und Sporthotel bis spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Euroville Jugend- und Sporthotel auf Grund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen Vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.

(4) Für abhanden gekommene Schlüssel wird vom Euroville Jugend- und Sporthotel eine Zahlung von 50 € pro Schlüssel zur Wiederbeschaffung angesetzt.

§ 7 Haftung des Euroville Jugend- und Sporthotel

(1) Das Euroville Jugend- und Sporthotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für die Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Euroville Jugend- und Sporthotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Euroville Jugend- und Sporthotel beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Euroville Jugend- und Sporthotel beruhen. Einer Pflichtverletzung des Euroville Jugend- und Sporthotel steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Euroville Jugend- und Sporthotel auftreten, wird das Euroville Jugend- und Sporthotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

(2) Für eingebrachte Sachen haftet das Euroville Jugend- und Sporthotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen; das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500 € sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800 €. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung nicht unverzüglich dem Euroville Jugend- und Sporthotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Euroville Jugend- und Sporthotel gilt der vorstehende Abs. 1 Sätze 2-4 entsprechend.

(3) Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Euroville Jugend- und Sporthotel nicht, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(4) Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Euroville Jugend- und Sporthotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch gegen Entgelt – die Nachsendung derselben.

§ 8 Schlussbestimmungen

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Euroville Jugend- und Sporthotel.

(3) Ausschließlicher Gerichtstand – auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Euroville Jugend- und Sporthotel.

Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Euroville Jugend- und Sporthotels.

(4) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Erstellungsdatum: März 2016